Ausbildung zur Fischerprüfung
Wer in Niedersachsen den Fischfang ausüben will und nicht Fischereiberechtigter ist, muss nach dem Nds. Fischereigesetz einen Fischereischein oder einen Personalausweis und einen Fischereierlaubnisschein besitzen.
Voraussetzung ist, um einen Fischereischein und den Fischereierlaubnisschein zu erhalten, die Ablegung einer Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband.
Der Landesverband Weser-Ems, zuständig für unsere Region, führt die Fischerprüfung in gesetzlichem Auftrag durch. Er erfüllt damit die Forderung des Nds. Fischereigesetzes § 54, Abs. 3, Abschnitt 3.
Die Durchführung der Ausbildungslehr-gänge wurde den örtlichen Vereinen oder Bildungseinrichtungen übertragen.
Ein Ausbildungslehrgang zur Fischerprüfung umfasst allgemein 12 bis 15 Doppelstunden und schließt mit einer schriftlichen (Fragebogen) und einer praktischen Prüfung ab.
Die Ausbildungskurse finden überwiegend im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres statt. Die Teilnehmerzahl ist in der Regel auf 30 Personen begrenzt.
Mindestalter für die Teilnahme an einem Fischerkursus im Bereich des Fischereivereins für den Bezirk der Friesoyther Wasseracht ist 13 Jahre.
Eigenständig angeln darf man mit 14 Jahren.
Ausbilder:
Knut Tholen
Erikaweg 25
26169 Friesoythe/ Edewechterdamm
Tel.: 04405/49167
Mobil: 0160-92910530
E-Mail: knut.tholen@ewetel.net
Maria Kirchhöfel
Blumenstr. 2
49681 Bebverbruch
Tel.: 04474/8227
Ludwig Tholen
Habichtweg 8
26169 Thüle
Tel.: 01714219156
Weitere Informationen
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Schon feststehende Termine für die Fischerkurse
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