THÜLSFELDE/HANNOVER - Das „Desaster bei der Sanierung der Thülsfelder Talsperre” hat die Landtagsfraktion der Grünen in Hannover als „Ergebnis der schwarzgelben Reform der Umweltverwaltung” bezeichnet.
„Die mangelhafte Planung und Bauausführung bei der Talsperre sind auf den massiven Abbau an Kompetenzen bei den Umweltbehörden zurückzuführen”, sagte der Fraktionsvorsitzende Stefan Wenzel am Montag in Hannover.
Nach Presseberichten seien die Baumängel der Landesbehörde schon frühzeitig bekannt gewesen, bezieht sich Wenzel auf einen Bericht der NWZ vom Sonnabend. Zudem existiere ein Gutachten, wonach nicht die Baufirmen sondern der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz (NLWKN) für die gescheiterte Sanierung der Talsperre verantwortlich sei. Der Versuch der Behörde, gerichtlich gegen die Firmen vorzugehen und sie für die undichte Talsperre verantwortlich zu machen, könne nicht davon ablenken, dass der NLWKN sowohl die Baupläne gebilligt habe als auch die Bauaufsicht hatte.
Mit der Einrichtung eines solch unübersichtlichen Großbetriebes habe die Landesregierung in Niedersachsen einen Irrweg beschritten. Viele kompetente Mitarbeiter hätten in den letzten Jahren wegen schlechter Arbeitsbedingungen und fachlicher Missachtung den NLWKN verlassen.
Im Fall der Thülsfelder Talsperre kämen zudem massive Versäumnisse bei der Kommunikation hinzu. Es sei ein unglaublicher Vorgang, dass erst eine Stunde bevor die Talsperre abgelassen wurde, die Gemeinden darüber unterrichtet wurden. „Der NLWKN hat es versäumt rechtzeitig zu informieren, es konnten keine Vorkehrungen getroffen werden, um den Fisch- und Muschelbestand zu retten”, kritisierte Wenzel.
Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen hat am Montag in einem Schreiben vom NLWKN Aufklärung über die Kosten der Reparaturen an der Talsperre verlangt. Außerdem will die Organisation wissen, wann die Fehler bei der Sanierung erstmals festgestellt wurden und wer die Verantwortung für die Baumängel trägt. Weiter will der Steuerzahlerbund in Erfahrung bringen, ob bauausführende Firmen haftbar gemacht werden können und wie hoch die zusätzlichen finanziellen Belastungen für die öffentliche Hand ausfallen.